Was macht man als Gericht , wenn man 3 Klagen verschiedener Verlagshäuser gegen eine Firma rund um das Gleiche Thema hat? Richtig man legt sie am besten zusammen und wählt den kleinsten Gerichtssaal den man finden kann um es schön wommelig warm zu haben.
Scherz beiseite, das OLG München hat die Kläger Süddeutschen Zeitung, IP Deutschland und ProSiebenSat1 gegen die Eyeo GmbH aus prozessökonomischen Gründen in ein Verfahren zusammengelegt.
Ziel der Kläger war es die Eyeo von der weiteren Entwicklung von Adblocker Software abzuhalten und gleichzeitig ein Generalverbot von Adblockern aussprechen zu lassen. Das OLG München schloss sich den Kollegen aus Köln ( Springer Verlag ) und Hamburg ( Spiegel Verlag ) an und entschied das Adblocker nicht illegal seien und somit nicht verbietbar wären, zumal die Eyeo GmbH die Software nur Hersteller und letzten Endes der Endanwender aktiv entscheide sie zu nutzen.
Was das OLG München jedoch kritisiert ist das Acceptable Ads Programm der Eyeo GmbH, es sei hier eine Marktverzerrung / Kontrolle möglich die nicht reguliert werden könne.
Alle Streitpartner aus München / Köln / Hamburg sehen sich dann wahrscheinlich in Karlsruhe wieder wo dann das Bundesgericht entscheiden darf.