Mit nur einem Verzug von 4 Monaten nach inkrafttreten des TKG Beschlusses auf eine Mindestbandbreite die Verpflichtend für die Internet Dienstanbieter ist steht nun fest wie diese auszusehen hat.
Auch wenn das trotz der Verzögerung Grundlgegend eine Gute Nachricht ist und alle ein wenig weiter bringen sollte, ist das was beschlossen wurde in dieser „Grundversorgung“ die geleistet werden muss bei einem Breitband-Anschluss, alles andere als Zukunftsweisend:
- 10 Mbit/s im Downstream
- 1,3 Mbit/s im Upstream
Im Bereich Telefonie muss aufgrund des Globalen Wandels auf VOIP mindesten 64 Kbit/s in beide Richtungen mit 150ms Latenz ausreichen.
Erreichen Kunden die Breitbandmindestanforderungen nicht, können sie auf ihr Recht pochen das diese Mindestens ( stabil ) erreicht werden und so Anbieter verpflichten zeitnah einen Ausbau zu starten.
Die Frechheit das als Breitband zu Bezeichnen steht der Aussage gegenüber das lediglich Grundfunktionen der ins Internet abwandernden Dienstleistungen funktional erreichbar sein sollten.