GEZ

Der Share Hoster, Share-Online.BIZ wurde offline genommen und wird auch sehr wahrscheinlich nichtmehr online kommen. Der größte deutsche Share-Hoster wurde von der Polizei in 3 Europäischen Ländern vom Netz genommen. Die Polizei wurde im Vorfeld von der GVU unterstützt.

Auf den Beschlagnahmten Servern befanden sich mehrere Petabyte Daten aus diversen Quellen wie Tauschbörsen aber auch Private Dateien und Filen die von Firmen auf dem File Hoster hinterlegt wurden zum Kostengünstigem Teilen der Dateien waren betroffen.

Da der Hoster schon seit über 10 Jahren in Betrieb war und seit fast 5 Jahren Daten für die Schließung gesammelt wurden, ist eine neueröffnung eher Unwahrscheinlich. Bereits getätigte Käufe bezüglich Lebenslanger Flat bzw. noch Laufende Download Zeit werden nicht erstattet.

Die GVU hat angekündigt gegen die Top 5 Uploader Gerichtlich vorzugehen und das manüberlege auch die Verbleibenden Uploader Gerichtlich zu verfolgen. Ob es sich rentiert gegen User ( sofern Überhaupt möglich ) vorzugehen steht auf einem anderem Blatt.

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Der Bundesgerichtshof hat seine Entscheidung getroffen: Der Rundfunkbeitrag den die Länder erheben ist Rechtens und wird weiterhin so wie gehabt weitergeführt. Lediglich Eigentümer von Zweitwohnungen werden Entlastet da es hier Unrechtmäßig, zu einer Doppelbelastung geführt hat.

Man wird das Gefühl nicht los das man zum einen die Einordnung als Steuer umbedingt verhindern wollte und somit die Zuständigkeit der Länder und zum anderen das man sehr wohl weiß das das „Umfangreiche“ Angebot nicht genutzt wird, aber dennoch bezahlt werden will.

Das seit der Änderung von GEZ zum Rundfunkbeitrag so ziemlich fast jeder Benachteiligt wurde interessiert hier niemanden und solange das Geld für den Rundfunkbeitrag fließt kann man sich ( in meinen Augen ) auch jeden Gerichtsbeschluss „leisten“.

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Wer kennt ihn nicht … den wiedersprüchlichsten Regelmäßig zu entführenden Beitrag der eigendlich keine Steuer sein will.

Am morgigen Mittwoch gibt es eine Entscheidung im Landsgericht über die Sinnigkeit und voralllem der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im Allgemeinen und auch über die Höhe diesen, da Fraglich ist ob der Beitrag in der aktuellen Höhe überhaupt noch Zeitgemäß bzw. aufgrund der Kostenlosen und NICHT geförderten Angebotsfülle überhaupt noch zulässig ist.

Die Öffentlich Rechtlichen verlangen Jährlich nach mehr und mehr Geld, welche durch den Rundfunbeitrag gedeckt werden soll. Was immer wieder zu Erneuerungen / Änderungen und Erhöhungen führt.

Entscheidet das Landgericht für das Volk und gibt diese Unzeitgemäße Abzocke auf? Sinn würde es schon machen, denn Werbung zeigen die Öffentlich Rechtlichen seit längerem schon trotz Rundfunkgebühr, und Private bekommen das auch ohne Bezuschussung und ausschließlich Werbung ja auch hin.
Oder entscheidet das Landgericht zu Gunsten der Abzocker in den Rundfunkhäusern Deutschland? Die Gefahr besteht, da hier ja heftigste Lobbyarbeit betrieben wird um die Rekordsummen der Mitarbeiter im Öffentlich Rechtlichem zu sichern….

Endlich hat sich Pietsmiet zu den Vorfällen der letzten Tage geäussert, und Stellung zu dem Austausch zwischen ihm un der Landesmedienanstalt gemacht.

So ginge es dem ZAK nicht nur um seinen 24/7 Livestream Archiv Kanal Pietsmiet TV auf Twitch, sondern auch und vor allem über seinen Hauptkanal Pietsmiet, wo es nur neues Material oder überhaupt Sendungen gebe wenn er gerade welche macht. Er betonte das wenn er auf Pietsmiet eine Lizenz bräuchte, dann bräuchte jeder Streamer auf Twitch mit mehr als 500 Viewern eine. Und die damit verbundenen Kosten währen auf jedenfall nicht Tragbar. Zum einen wäre hier eine Lizenz in Höhe von 1.000 bis 10.000 Euro und noch zusätzlich ein Anwalt der sich um die Korrekte Bearbeitung und Einreichung der Lizenz kümmere.

Peter Smit unterstreicht nochmals das er dieses Verhalten / die Entscheidung des ZAKs als inkorrekt empfinde un der sich auf jeden Fall zur Wehr setzen würde. Die Konsequenz aus einer Sendelizenz bzw. eines Solchen Verfahrens währen auch eine Verpflichtung Pro Channel einen Jugendschutzbeauftragten zu haben und darauf zu achten vor 22 Uhr nur Material für Kinder und Jugendliche zu verbreiten.

Der ZAK hatte schon in der Ursprünglichen Pressemitteilung durchschauen lassen das PietSmiet nur als Exempel genutzt würde um entsprechende Gesetzesänderungen zu provozieren. In Welche Richtung ist bis Dato immernoch unklar.

Die abzocke geht weiter. Nachdem die Haushaltsabgabe soviel Geld in die Kassen der Rundfunkanstalten gespült hat das der Staat sie gezwungen hat ein Rücklagenkonto anzulegen und dementsprechend die Gebühren um ein paar Cent reduziert hat, Verlangt nun die ZDF eine Beitragserhöhung um Mehrkosten abzufangen. Die Entstanden sind um Konkurrenzfähig zu bleiben.

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