Rechtens

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Der Bundesgerichtshof hat seine Entscheidung getroffen: Der Rundfunkbeitrag den die Länder erheben ist Rechtens und wird weiterhin so wie gehabt weitergeführt. Lediglich Eigentümer von Zweitwohnungen werden Entlastet da es hier Unrechtmäßig, zu einer Doppelbelastung geführt hat.

Man wird das Gefühl nicht los das man zum einen die Einordnung als Steuer umbedingt verhindern wollte und somit die Zuständigkeit der Länder und zum anderen das man sehr wohl weiß das das „Umfangreiche“ Angebot nicht genutzt wird, aber dennoch bezahlt werden will.

Das seit der Änderung von GEZ zum Rundfunkbeitrag so ziemlich fast jeder Benachteiligt wurde interessiert hier niemanden und solange das Geld für den Rundfunkbeitrag fließt kann man sich ( in meinen Augen ) auch jeden Gerichtsbeschluss „leisten“.